Gesundheitsakt ELGA: Gefahr für Lohnabhängige

 

 

Die Einführung des "elektronischen Gesundheitsaktes" ELGA ist nun so gut wie fix. Beschlossen im Ministerrat, soll die Einführung Ende nächsten Jahres starten. Entgegen den ursprünglichen Plänen ist die Teilnahme für die Ärzt/innen nun freiwillig; sie haften aber, wenn sie aufgrund von Nichtbeachtung der ELGA-Infos Fehler machen. Also keine Frage: Mit der Zeit wird ELGA durchgesetzt werden.

Bei ELGA handelt es sich um eine zentrale Patient/inn/endatei, in der alle Krankengeschichten gespeichert werden, und die auch auf der E-Card gespeichert werden können. Nun hätte eine solche Speicherung auf der E-Card medizinisch natürlich auch tatsächlich Sinn, weil sämtliche behandelnden Ärzte/innen einen Überblick über bereits erfolgte Untersuchungen (wo Teile der Patient/inn/en selbst keinen Überblick haben) und ihre Ergebnisse hätten. Im Rahmen des kapitalistischen System und eines immer mehr marktgerecht zugerichteten Gesundheitswesens überwiegen aber die Nachteile und Gefahren. Die Ärztekammer sah zu Recht eine Gefährdung des Datenschutzes der Patient/inn/en. Sie meinte bezüglich ELGA, dass der zusätzlichen Bürokratie kein entsprechender Nutzen gegenüber stehe.

Letzteres stimmt in dieser Allgemeinheit nicht, denn es stellt sich die Frage, Nutzen für wen? Sicher nicht vorrangig für die Patient/inn/en oder die medizinische Versorgung, aber Krankenkassenholding und Staat sichern sich mit ELGA den Zugang zu allen Patient/inn/endaten. Das kann für Lohnabhängige an sich schon problematisch werden, denn sind die Daten erst mal vorhanden, ist es nur noch ein kleiner Schritt, bis öffentliche Stellen (als "Arbeitgeber" etc.) darauf zugreifen können.

Es ist auch durchaus vorstellbar, dass Großbetriebe mit eigenen Betriebsärzt/inn/en beim Vorstellungsgespräch sanften Druck machen, die E-Card einzustecken, um so über etwaige Krankheitsrisiken und somit Einstellungshindernisse informiert zu werden. Vorerst einmal ist zwar für „Arbeitgeber/innen", Behörden, Versicherungen und auch Betriebsärzte/innen der Zugriff verboten, aber wenn das System einmal etabliert ist, kann das leicht geändert oder (über berechtigte Ärte/innen oder Spitäler) umgangen werden. Und angenommen, in Zukunft würde das Gesundheitswesen weiter privatisiert werden, dann könnten private Anbieter auf all diese Informationen zugreifen. Das führt nicht nur zu gläsernen Patient/inn/en, so wird auch die Verschwiegenheitspflicht der Ärzt/inn/en ausgehebelt.

Bemerkenswert ist auch, dass alle Patient/inn/en erst einmal automatisch bei ELGA dabei sind. Man kann sich nur aktiv abmelden. Das heißt aber nur, dass die Daten für die Ärzte/innen ausgeblendet werden; gespeichert bleiben sie trotzdem.

Als Hintergrundinformation zur Entwicklung des Gesundheitswesens in Österreich verweisen wir auf folgenden Artikel, der im Juni 2008 verfasst wurde:

Gesundheitsreform in Österreich

 

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